15. Februar 2017
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Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Institutsgebäudes der Fakultät Gesundheitswesen der Ostfa- lia-Hochschule am Standort Wolfsburg.
In dem Gebäude mit ca. 2.500 m2 Haupt- nutzfläche bzw. ca. 4.750 m2 BGF befin- den sich Büro- und Seminarräume sowie sechs Labor- und Übungsräume.
Für das Bauvorhaben sind Gesamtbau- kosten nach DIN 276 von maximal 10,5 Mio Euro brutto (KG 300 und 400) als Kostenobergrenze einzuhalten.
18. Dezember 2016
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Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Trilateralen-Weltnaturerbe-Wattenmeer-Partnerschaftszentrums (TWWP) mit Verwaltungs-, Besucher- und Tagungsräumen einer Bruttogrundfläche von ca. 2.900 m2 sowie die städtebauliche Einbeziehung und Gestaltung der umgebenden Freiraumflächen.
Die drei Wattenmeerstaaten Dänemark, Deutschland und die Niederlande beabsichtigen, das TWWP mit Sitz im niedersächsischen Wilhelmshaven einzurichten, dessen organisatorisches Kernstück das bereits in Wilhelmshaven ansässige gemeinsame Wattenmeersekretariat (CWSS) sein soll. Das TWWP dient der internationalen Wattenmeerkooperation durch aktive Netzwerkarbeit mit strategischen Partnern auch über den staatlichen Sektor hinaus zur Wahrnehmung der gemeinsamen globalen Verantwortung für das Weltnaturerbe Wattenmeer. Ebenfalls geplant ist die Einrichtung
einer trilateralen Wattenmeerstiftung.
15. Juli 2016
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Erstellung eines Sanierungskonzeptes. Ziel des Sanierungskonzeptes ist die umfassende Neustrukturierung des gemeinsamen Gebäudes der BBS und des Gymnasiums zu einem baulich und strukturell modernen Schulzentrum. Ausgehend vom pädagogischen Konzept,
den prognostizierten Schülerzahlen und einer Analyse der bestehenden Bausubstanz soll das Gebäude neu strukturiert und saniert bzw. neu errichtet werden. Ein wesentlicher Aspekt ist die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung
sowie des Brandschutzes inklusive sämtlicher Sicherheitseinrichtungen. Synergien zur gemeinsamen Nutzung einzelner Räume sind im Rahmen der Neustrukturierung zusammenzuführen. Grundsätzlich ausgenommen ist die Sporthalle, dort vorhandene Unterrichtsräume können einer
neuen Nutzung gemäß Sanierungskonzept zugeführt und baulich angepasst werden.
Das Sanierungskonzept soll die Stufen:
• Bestandsanalyse
• Gefährdungsbeurteilung der Bestandsgebäude
• Ausarbeitung verschiedener Sanierungsvarianten (01_Sanierung / 02_Teilabriss, Sanierung, Umbau, Anbau / 03_Neubau)
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Barwertmethode, 25 Jahre Betrachtungszeitraum)
• Beschaffungsvarianten (Einzelvergaben/Generalunternehmer/Generalübernehmer/ÖPP)
• Zusammenstellung, Abschlussbericht und Präsentation enthalten.
15. Juli 2016
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Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH betreibt im südlichen Stadtgebiet von Braunschweig den Omnibusbetriebshof Lindenberg. Der überwiegend in den 1960-iger und teilweise auch noch in den 1970-iger Jahren entstandene Betriebshof ist in allen Funktionsbereichen stark sanierungsbedürftig.
In einem ersten Bauabschnitt wurden im Jahre 2011 die Hallen 9 und 10 der Werkstatt grundlegend saniert. Die Verkehrs-GmbH beabsichtigt nun auch die Sanierung der übrigen Hallen und Gebäude. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen 4 Abstellhallen der Busse komplett rückgebaut und durch eine neue Abstellhalle ersetzt.
Ziel ist die ganzheitliche und dauerhafte Sanierung der Bestandsanlagen / Neubau unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, um den Busbetrieb dauerhaft weiter an diesem Standort durchführen zu können.
Die Vor- und Entwurfsplanung finden aktuell statt.
Die vorläufigen Baukosten betragen ca. 18 000 000 EUR netto.
Der Umbau des Betriebshofes ab 2017 muss unter laufendem Betrieb erfolgen und 2019 abgeschlossen sein. Der zu beauftragende Planer muss daher auch Erfahrungen im Umbau von Busbetriebshöfen oder vergleichbaren Projekten nachweisen, welche einen engen Zeit- und Kostenrahmen sowie die stete Aufrechterhaltung des täglichen Betriebes beinhalteten.
15. Juli 2016
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In Deutschland müssen in großer Zahl neue und vor allem bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Vor allem in den Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Nachholbedarf. Die Gründe sind vielfältig: Überproportional steigende Grundstückspreise, höhere gesetzgeberische und kommunale Anforderungen oder auch steigende Erwartungen der Mieter und Käufer an Qualität und Größe der Wohnungen. Immer größere Bevölkerungsteile können oder wollen dieser Spirale aus Qualität und Kosten nicht mehr folgen. Zahlreiche Haushalte mit geringem Einkommen haben zunehmend Schwierigkeiten, sich am Wohnungsmarkt adäquat zu versorgen. Der Ruf nach bezahlbarem Wohnraum wird größer. Der aktuelle hohe Zuzug von Flüchtlingen hat dieses Problem nochmals verschärft und in den Fokus des öffentlichen Diskurses gestellt. Die Bemühungen, kurzfristig Wohnraum zu schaffen, meist mit Container- oder Systembauten, haben nur teilweise zu befriedigenden Ergebnissen geführt.
Die Notwendigkeit der Flüchtlingsunterbringung führt unmittelbar zu einer Diskussion über kostengünsti-gen und sozial integrierten Wohnungsbau. Viele heutige Geflüchtete und nachziehende Familienangehörigesind zukünftige Einwohner unseres Landes. Sie benötigen kurzfristig bezahlbaren Wohnraum – wie auch die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die auf den Wartelisten der kommunalen Wohnungsgesellschaften und Baugenossenschaften stehen. Die vorhandenen knappen Finanzressourcen und Planungskapazitäten müs- sen daher im Wesentlichen für den Wohnungsbau eingesetzt werden. Nur im unbedingt notwendigen Maßdürfen sie in Provisorien der Unterbringung von Flüchtlingen fließen.
Mit diesem Wettbewerb sollen Konzepte entwickelt werden, wie das örtliche Baugewerbe schneller als im konventionellen Bauen und dennoch in angemessener Qualität und Nachhaltigkeit Wohnungen zu bezahlbaren Kosten bauen kann. Dabei soll das Augenmerk darauf liegen, trotz der bei den Baumaßnahmen gegebe- nen Dringlichkeit langfristig tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Im Wettbewerb sollen die besten realisierbaren Lösungsansätze prämiert, diese von den an der Auslobung beteiligten Realisierern mit den Preisträgern beispielhaft errichtet und zur Vervielfältigung und Nutzung durch Dritte in ganz Niedersachsen und Bremen und darüber hinaus bereitgestellt werden.
15. Juli 2015
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Das heutige Handwerkerviertel ist aufgrund seiner Lage in unmittelbarer Nähe zur Haupteinkaufsstraße (Porschestraße), dem VW Werk sowie dem ICE Bahnhofs eins der interessantesten Quartiere der Innenstadt. Allerdings spiegelt sich diese Lagegunst weder in der Gestaltung des öffentlichen Raums noch in der Anbindung an die Porschestraße oder auch an die Heinrich-Nordhoff-Straße wider. Vielmehr wird die „Altstadt“ Wolfsburg durch in die Jahre gekommene Architektur und eine hohe Verkehrsbelastung bestimmt. Insgesamt entspricht die räumliche Gestaltung des Quartiers noch dem Habitus einer der 50 – 60iger Jahre Stadt mit 50 000 Einwohnern aber nicht den heutigen Ansprüchen an eine Großstadt mit 120 000 Einwohnern. Dies alles waren 2009 für die Stadt Wolfsburg die Gründe das Handwerkerviertel als förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet zu beschließen und zukunftsfähig zu machen. Insbesondere da die Nachfrage nach Wohnraum und Büroflächen im Handwerkerviertel deutlich höher als das vorhandene Angebot ist.
Zur Umstrukturierung des Quartiers wurde eine Rahmenplanung erarbeitet, die eine grundsätzliche Entwicklungsperspektive für die nächsten 10 Jahre darstellt. Das Quartier soll langfristig durch eine hohe Dichte, die starke Durchmischung der Nutzungen als auch eine Blockrandbebauung geprägt werden.
Um die Ziele des Rahmenplans für das Handwerkerviertel erfolgreich umsetzen zu können, ist eine breite Mitwirkungsbereitschaft, eine hohe öffentliche Wahrnehmung und Sichtbarkeit von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wurden in einem ersten Schritt so genannte Impulsprojekte zur Umsetzung ausgewählt, die frühzeitig realisierbar sind, sichtbar Zeichen setzen oder einem hohen Handlungsdruck folgen.Seit 2015 wurde das Handwerkerviertel in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ aufgenommen und benötigt zur weiteren Abwicklung der Sanierungsmaßnahme einen Sanierungsträger.
15. Juli 2015
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Die Stadt Braunschweig hat Anfang 2015 den Prozess zur Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes – ISEK – mit der Grundlagenermittlung – PHASE 1 – begonnen. Diese wurde im Juni 2015 mit einem Bearbeitungs- und Dialogkonzept für den weiteren zweiphasigen Verlauf beendet.
Im September 2015 startete die PHASE 2, die Leitbildentwicklung, mit einem breit angelegten Dialog über strategische Ziele.
Die in der Grundlagenermittlung erarbeiteten Fokusthemen wurden in der Verwaltungsrunde, der Stadtbezirksrätekonferenz und einem Lenkungskreis mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung in einem moderierten Verfahren weiterentwickelt. Die Fokusthemen dienten als Ausgangspunkt für die Leitbildentwicklung bzw. auch für die Gründung von Arbeitsgruppen, die das für die Phase 2 beauftragte Büro bei der Strukturierung und inhaltlichen Aufbereitung der Fokusthemen unterstützen und insgesamt als „Themenpaten“ fungieren werden. Als Produkt eines breiten Dialogprozesses der Stadtgesellschaft sollen die strategischen Ziele und das Leitbild als Richtschnur bzw. Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung vom Rat beschlossen werden und damit verbindlichen Charakter für das anschließend zu erarbeitende Integrierte Struktur- und Handlungskonzept erhalten. Diese Phase endet voraussichtlich im zweiten Quartal 2016. Integriertes Struktur- und Handlungskonzept – Phase 3.
In der in diesem Verfahren zu vergebenen Phase 3 erfolgt der Übergang von der Ziel- zur Projektebene. Das Leitbild Braunschweig 2030 aus Leistungsphase 2 wird durch die Erarbeitung von Zielkonzepten und einem räumlichen Strukturkonzept in konkrete Maßnahmen und Projekte überführt. Der räumliche Strukturplan stellt gleichzeitig die Basis für die zukünftige Flächenentwicklung dar. Im Rahmen einer Agenda werden die aus dem Prozess abgeleiteten räumlichen und programmatischen Schlüsselprojekte und Maßnahmen zusammengestellt. Sie enthält Aussagen zu Zeithorizont, Umsetzungsprioritäten, der Organisation des Umsetzungsprozesses sowie zum Konzept für das laufende Monitoring der Umsetzung und dient somit als wichtige Orientierungshilfe für die Politik.
16. April 2015
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VOF-Vergabeverfahren der Technischen Ausrüstung zur Realisierung von ca. 200 Wohneinheiten in Braunschweig
15. März 2015
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Die Stadt Bad Harzburg schreibt die Erschließung, Vermarktung und Bebauung des ca. 4 ha umfassenden Neubaugebietes Westerode, Kirchenfelde-Ost, mittels Abschluss dreier Verträge europaweit öffentlich aus.
Die 3 zu schließenden Verträge:
1. Notarieller Kaufvertrag,
2. Städtebaulicher Vertrag,
3. Erschließungsvertrag
werden nur alle gemeinsam rechtswirksam.
Die wesentlichen Bedingungen bzw. Mindestbedingungen der Verträge werden in der Anlage 01 zur Bekanntmachung umrissen, die von der Stadt Bad Harzburg auf Anforderung (siehe unter I.)) versandt wird. Der Beauftragte wird verpflichtet, die Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erschließen und als Bauland zu vermarkten. Der Beauftragte stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch eigene Mittel bzw. auf eigene Kreditlinie beschaffte Fremdmittel sicher.
Die Verträge werden mit dem Bieter mit dem wirtschaftlich besten Angebot abgeschlossen.
15. Februar 2015
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Der Landkreis Rotenburg Wümme plant den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle für das Gymnasium St. Viti, Bahnhofstraße 62 in 27404 Zeven. Das äußere Erscheinungsbild der Sporthalle soll sich in die vorhandene Umgebung eines reinen Wohngebietes einpassen.
Die Sporthalle wird als Schulsportstätte (Sportabitur) und in geringem Maße für den Vereinssport errichtet. Die Halle muss die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) erfüllen. Es ist keine Tribüne und kein Zuschauerbereich vorgesehen, die Halle ist vollständig ebenerdig zu planen.
Besondere Maßnahmen zum Schutz der Schüler müssen eingeplant werden. Die Baustellenzuwegung erfolgt über das Schulgelände.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Architektenleistungen gemäß § 33 ff HOAI zur Errichtung der 2-Feld-Sporthalle.
Die Beauftragung der Architektenleistung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Die erste Stufe beinhaltet die LPH1 – LPH 3 nach §34 HOAI, Honorarzone III. Eine weitere Beauftragung ist abhängig vom Satzungsbeschluss des derzeit in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.