Die Stadt Bad Harzburg schreibt die Erschließung, Vermarktung und Bebauung des ca. 4 ha umfassenden Neubaugebietes Westerode, Kirchenfelde-Ost, mittels Abschluss dreier Verträge europaweit öffentlich aus.
Die 3 zu schließenden Verträge:
1. Notarieller Kaufvertrag,
2. Städtebaulicher Vertrag,
3. Erschließungsvertrag
werden nur alle gemeinsam rechtswirksam.
Die wesentlichen Bedingungen bzw. Mindestbedingungen der Verträge werden in der Anlage 01 zur Bekanntmachung umrissen, die von der Stadt Bad Harzburg auf Anforderung (siehe unter I.)) versandt wird. Der Beauftragte wird verpflichtet, die Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erschließen und als Bauland zu vermarkten. Der Beauftragte stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch eigene Mittel bzw. auf eigene Kreditlinie beschaffte Fremdmittel sicher.
Die Verträge werden mit dem Bieter mit dem wirtschaftlich besten Angebot abgeschlossen.
15. März 2015
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