vgv-vergabeverfahren zur beauftragung der sanierungsträgerschaft für die revitalisierung der wittinger innenstadt.
Die Stadt Wittingen wurde mit Teilen der Wittinger Innenstadt im Jahr 2018 in die Städtebauförderung, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Die in ISEK und VU erarbeiteten und dokumentierten Maßnahmen sowie Ziele sollen auf der Grundlage der Städtebauförderung voraussichtlich bis Ende 2029 umgesetzt werden. Zur Abwicklung der damit einhergehenden umfangreichen inhaltlichen, organisatorischen und rechtlichen Aufgaben ist es notwendig, einen Sanierungsträger zu beauftragen. Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um treuhänderische Sanierungsträgerleistungen im Sinne der §§ 157 ff BauGB im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
VgV-Verfahren
Stadt Wittingen
Stadt Wittingen
NLG, Lüneburg
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16. November 2019
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